Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2337
BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80 (https://dejure.org/1982,2337)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1982 - 2 C 46.80 (https://dejure.org/1982,2337)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1982 - 2 C 46.80 (https://dejure.org/1982,2337)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2337) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 16.05.1968 - II C 71.65

    Fristlose Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen missbräuchlicher

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
    Es muß festgestellt werden, ob die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Dienstpflichtverletzung (§ 77 BBG) vorliegen (vgl. BVerwGE 21, 50 [52 ff.]; Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [ZBR 1968, 346]).

    Es genügt nicht, daß dieser lediglich mit einer derartigen Disziplinarmaßnahme "zu rechnen" oder er sie möglicherweise erhalten hätte (vgl. BVerwGE 26, 228 [233]; Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [a.a.O.] und Beschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52]).

    Die Rechtsfolge der (fristlosen) Entlassung ist bei Erfüllung der gesetzlich bestimmten Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG in der Regel auch ermessensgemäß (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 - und vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [ZBR 1968, 346, 347]; Beschlüsse vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52] und vom 27. Dezember 1979 - BVerwG 2 CB 45.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 4] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 21.12.1981 - 2 B 179.81

    Verfassungsmäßigkeit der Entlassung eines Beamten auf Probe; Verschiedene

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
    Mit dem vom Entlassungstatbestand der mangelnden Bewährung in der Probezeit (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 LBG) unabhängigen, während der gesamten Bauer des Beamtenverhältnisses auf Probe geltenden § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG hat der Gesetzgeber den Fall erfaßt, daß sich in diesem Zeitraum - also unter Umständen auch erst nach Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit - ein die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit hindernder Eignungsmangel - insbesondere in charakterlicher Hinsicht - daraus ergeben kann, daß der Beamte eine mittelschwere oder schwere Dienstpflichtverletzung begeht (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1901 - BVerwG 2 B 179.81 - mit weiteren Nachweisen).

    Soweit hiernach ein gleichartiges Verhalten bei Beamten auf Lebenszeit und bei Beamten auf Probe verschiedene Rechtsfolgen hat, findet dies seinen Grund und seine Rechtfertigung in der unterschiedlichen Rechtsstellung dieser Beamten und in dem besonderen Sinn und Zweck des Beamtenverhältnisses auf Probe (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 179.81 -).

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
    Die gegen sie angerufenen Verwaltungsgerichte werden nicht wie Disziplinargerichte tätig, sondern überprüfen eine auf § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG gestützte Entlassungsverfügung des Dienstherrn gemäß §§ 113, 114 VwGO (vgl. Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 24.79 - [BVerwGE 62, 280 = ZBR 1982, 151]).

    Das (disziplinarrechtliche) Maßnahmeverbot nach § 14 Abs. 1 DO NW findet bei der vom Verwaltungsgericht vorzunehmenden Prüfung, wie das zuständige Disziplinargericht entschieden hätte (vgl. hierzu im einzelnen Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 24.79 - [a.a.O.]), - entgegen der Auffassung der Revision - schon aus Rechtsgründen keine Anwendung (ebenso Weiss in Fürst, GKÖD, Band II Teil 2, K § 14 Rz. 9; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder [5. Auflage], Band 1, § 34 Anm. 4; Weiß-Niedermaier-Summer-Zängl, Bayerisches Beamtengesetz, Art. 42 Anm. 2 A; in gleichem Sinne, aber nicht abschließend BVerwGE 43, 241 [243]).

  • BVerwG, 06.04.1965 - II C 58.64
    Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
    Es muß festgestellt werden, ob die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Dienstpflichtverletzung (§ 77 BBG) vorliegen (vgl. BVerwGE 21, 50 [52 ff.]; Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [ZBR 1968, 346]).

    Hinzu kommt, daß sich aus einem während der laufbahnrechtlichen Probezeit begangenen Dienstvergehen im Sinne des § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG auch mangelnde Bewährung im Sinne des § 34 Abs. 1 Nr. 2 LBG ergeben kann (vgl. BVerwGE 21, 50 [55]).

  • BVerwG, 27.12.1979 - 2 CB 45.78

    Entlassung aus Beamtenverhältnis auf Probe wegen außerdienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
    Die Rechtsfolge der (fristlosen) Entlassung ist bei Erfüllung der gesetzlich bestimmten Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG in der Regel auch ermessensgemäß (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 - und vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [ZBR 1968, 346, 347]; Beschlüsse vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52] und vom 27. Dezember 1979 - BVerwG 2 CB 45.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 4] mit weiteren Nachweisen).

    Auch die Tatsache der weiteren unbeanstandeten Verrichtung des Dienstes nach dem Vorfall hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei als für die Rechtmäßigkeit der Ermessensausübung unerheblich behandelt (vgl. Beschluß vom 27. Dezember 1979 - BVerwG 2 CB 45.78 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 13.12.1977 - 1 D 38.77

    Zumessung der Disziplinarmaßnahme - Notwendigkeit einer Pflichtenmahnung

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
    § 14 Abs. 1 DO NW bestimmt unter anderem, daß im Bereichder mittelschweren Dienstpflichtverletzungen eine zusätzliche Disziplinarmaßnahme, nämlich Geldbuße und die nur im förmlichen Disziplinarverfahren zu verhängende Gehaltskürzung, neben einer gerichtlichen Strafe oder einer Ordnungsmaßnahme die Ausnahme bilden soll, wenn sie zusätzlich erforderlich ist, um den Beamten zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten und das Ansehen des öffentlichen Dienstes zu wahren (vgl. hierzu BVerwGE 53, 346 [348] mit weiteren Nachweisen).

    Sie stellt darauf ab, daß in den von ihr erfaßten Fällen, die an sich eine disziplinarische Sanktion seitens des Dienstherrn erfordern, eine solche Disziplinarmaßnahme neben einer gerichtlichen Strafe bzw. einer Ordnungsmaßnahme ein Übermaß an gleichgerichteter Reaktion gegenüber dem Beamten darstellen würde, sofern sich nicht im Einzelfall aus konkreten Umständen ein von der strafgerichtlichen Verurteilung oder der Ordnungsmaßnahme noch nicht erfaßtes disziplinarisches Ziel erkennen läßt (vgl. BVerwGE 53, 346 [348]).

  • BVerwG, 18.06.1971 - I DB 6.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
    Das (disziplinarrechtliche) Maßnahmeverbot nach § 14 Abs. 1 DO NW findet bei der vom Verwaltungsgericht vorzunehmenden Prüfung, wie das zuständige Disziplinargericht entschieden hätte (vgl. hierzu im einzelnen Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 24.79 - [a.a.O.]), - entgegen der Auffassung der Revision - schon aus Rechtsgründen keine Anwendung (ebenso Weiss in Fürst, GKÖD, Band II Teil 2, K § 14 Rz. 9; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder [5. Auflage], Band 1, § 34 Anm. 4; Weiß-Niedermaier-Summer-Zängl, Bayerisches Beamtengesetz, Art. 42 Anm. 2 A; in gleichem Sinne, aber nicht abschließend BVerwGE 43, 241 [243]).

    Diese Funktionen sind für die Frage, ob ein Beamter auf Probe zu entlassen ist, ersichtlich ohne Bedeutung (vgl. auch BVerwGE 43, 241 [244 f.]).

  • BVerwG, 22.10.1974 - VI B 55.74

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines bei einem Beamten auf Lebenszeit

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
    Es genügt nicht, daß dieser lediglich mit einer derartigen Disziplinarmaßnahme "zu rechnen" oder er sie möglicherweise erhalten hätte (vgl. BVerwGE 26, 228 [233]; Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [a.a.O.] und Beschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52]).

    Die Rechtsfolge der (fristlosen) Entlassung ist bei Erfüllung der gesetzlich bestimmten Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG in der Regel auch ermessensgemäß (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 - und vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [ZBR 1968, 346, 347]; Beschlüsse vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52] und vom 27. Dezember 1979 - BVerwG 2 CB 45.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 4] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
    Es genügt nicht, daß dieser lediglich mit einer derartigen Disziplinarmaßnahme "zu rechnen" oder er sie möglicherweise erhalten hätte (vgl. BVerwGE 26, 228 [233]; Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [a.a.O.] und Beschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52]).
  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 44.80

    Disziplinarrecht - Maßnahmeverbot - Beamter auf Probe - Dienstvergehen

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
    Das Maßnahmeverbot des § 14 DO NW (= § 14 BDO) ist bei der Entlassung von Beamten auf Probe wegen eines Dienstvergehens nicht anwendbar (wie BVerwG 2 C 44.80).
  • BVerwG, 27.02.1968 - III D 42.67
  • BVerwG, 28.09.1978 - 1 D 57.78

    Außerdienstliche Trunkenheitsfahrt - Disziplinarmaßnahme - Kraftfahrender Beamter

  • BVerwG, 15.12.1976 - 1 D 36.76

    Einstellung des Verfahrens - Maßnahmeverbot - Disziplinare Reaktion -

  • BVerwG, 25.09.1981 - 2 B 144.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 13.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.07.1968 - III D 9.68
  • BVerwG, 14.12.1976 - 1 D 33.76

    Trunkenheit im Dienst eines Kraftfahrers - Einschlägige strafgerichtliche und

  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

    Es ist - auch für den Kläger - hinreichend erkennbar, daß die Entlassung vom Beklagten als eine solche "ohne Einhaltung einer Frist" gewollt war (vgl. Urteile - vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 46.80 und 2 C 77.81 -).
  • BVerwG, 11.04.1983 - 2 B 38.83

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Durch die im Berufungsurteil bereits angeführten Urteile des beschließenden Senats vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 44.80 - (DVBl. 1982, 1193 [1195]; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt), - BVerwG 2 C 46.80 - und - BVerwG 2 C 77.81 - (DÖD 1983, 19 [21]; jeweils m.w.N.) ist im übrigen bereits geklärt, daß die fristlose Entlassung bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG in der Regel auch ermessensgemäß ist, und daß gegen die Bindung des Ermessens durch den sogenannten "Trunkenheitserlaß" keine rechtlichen Bedenken bestehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht